Kolumbien

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BEISPIEL: MILITARISIERUNG UND MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN KOLUMBIEN

Die Menschenrechtslage in Kolumbien ist anhaltend besorgniserregend. Trotz rückgängiger Mord- und Entführungsraten ist die Zivilbevölkerung schweren Übergriffen von allen Konfliktparteien des bereits seit Jahrzehnten andauernden bewaffneten Konflikts ausgesetzt. Insbesondere die Zahl der Binnenvertriebenen sowie die Zahl der gezielten Bedrohungen und Tötungen von Gewerkschaftlern, Menschenrechtlern und anderen zivilgesellschaftlich engagierten Personen ist in den letzten Jahren gestiegen.
Children on boat
Das Bild zeigt vertriebene Kinder in Bocas del Atrato auf einem Boot, wie es die Gemeinschaften des Cacarica-Flussgebietes für ihre Rückkehr nutzen. Die Farben repräsentieren die grundlegenden Bedingungen für eine sichere Rückkehr: gelb steht für die Wahrheit, rot für Freiheit, grün für Solidarität, blau für Gerechtigkeit und braun für Brüderlichkeit.

Der bereits über 40 Jahre andauernde bewaffnete Konflikt hat in Kolumbien zahlreiche zivile Opfer gefordert: Über 70.000 Menschen wurden in den letzten 20 Jahren getötet und zwischen 3 und 4 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. Außerdem fielen zwischen 15.000 und 30.000 Menschen dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer und über 20.000 wurden in den letzten zehn Jahren entführt oder als Geiseln genommen.

DIE KONFLIKTPARTEIEN

Dabei sind nicht nur paramilitärische und Guerillagruppen, sondern auch staatliche Sicherheitskräfte verantwortlich für diese weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverstöße sowie Verletzungen des humanitären Völkerrechts: Die Tötung zahlreicher junger Männer aus der Stadt Soacha im Januar 2008 beispielsweise, zwang die Regierung schließlich einzuräumen, dass die Sicherheitskräfte für extralegale Hinrichtungen verantwortlich waren. Die Ermordung von Personen, die vom Militär fälschlich als „im Kampf getötete Guerilleros“ bezeichnet worden waren, wurde Berichten zufolge gemeinsam mit paramilitärischen oder kriminellen Gruppen begangen. Als wichtigste Akteure dieser illegalen Gruppierungen sind zum einen die FARC (Revolutionäre Streitkräfte von Kolumbien) und die ELN (Nationale Befreiungsarmee) auf der Seite der Guerilla, zum anderen die AUC (Vereinigte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien) als Vertreter der Paramilitärs zu nennen. Der kolumbianischen Regierung zufolge ist die Demobilisierung der Paramilitärs seit 2006 abgeschlossen, doch gibt es stichhaltige Beweise dafür, dass paramilitärische Gruppen nach wie vor aktiv sind. Alle drei Konfliktparteien sind für Drohungen und Morde mittels Bombenanschlägen, Landminen verantwortlich.
Shelter children

DIE OPFER DES KONFLIKTS

Besonders viele Opfer sind unter den Angehörigen indigener, afro-kolumbianischer und kleinbäuerlicher Gemeinden auszumachen. Viele von ihnen leben in Gebieten, die für die Konfliktparteien von ökonomischem und strategischem Interesse sind. Sie werden Opfer von Binnenvertreibungen und dem „Verschwindenlassen“. Ein weiteres wichtiges Druckmittel, insbesondere der FARC, stellen Entführungen dar: Deren berühmteste Geisel, die franco-kolumbianische Politikerin Íngrid Betancourt wurde zwar 2008 nach sechs Jahren Geiselhaft zusammen mit 14 weiteren Geiseln befreit, jedoch verbleiben weiterhin hunderte Menschen in Gefangenschaft. Eine weitere Opfergruppe der Konfliktparteien sind Kinder, Mädchen und Frauen: Sowohl Guerilla- als auch paramilitärische Gruppen rekrutieren zwangsweise Kinder, wohingegen staatlichen Sicherheitskräfte diese vorzugsweise als Informanten benutzen. Mädchen und Frauen hingegen sind häufig sexuellem Missbrauch und anderen Formen der Gewaltanwendung wie erzwungenen Schwangerschaftsabbrüchen ausgesetzt.

STRAFLOSIGKEIT

Der kolumbianische Friedensprozess „Jusiticia y Paz“ soll vor allem der Demobilisierung von Paramilitärs dienen. Das größte Problem in dem Prozess stellt die anhaltende Straflosigkeit in den meisten Fällen von Menschenrechtsverletzungen dar. Bei entsprechenden Strafermittlungen werden oftmals nur schleppend Fortschritte gemacht. Dies ist wiederum auch auf die massiven Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger, vor allem durch paramilitärische Gruppen, zurückzuführen. Durch diesen nur schwierig zu durchbrechenden Kreislauf erweist sich das Vorankommen im Friedensprozess als mühsam.

20. Februar 2023